Grundsätzlich sind medizinisch notwendige Heilleistungen erlaubt. In der aktuellen Schutzverordnung NRW steht es sogar noch einfacher. Jedenfalls ist ein einfacher Schnupfen oder eine Beule sicherlich nichts dramatisches.
Ein Hexenschuß dagegen schon, beeinträchtigt er doch den Tagesablauf mit Arbeit, Versorgung, Betreuung, etc. pp. erheblich. Und vielleicht ist es auch gar kein Hexenschuß. Eine genauere Abklärung könnte nötig sein.
Selbstverständlich benötigen Behandler*innen IMMER ein Hygienekonzept. Patient*innen- und Eigenschutz muß IMMER gegeben sein. Unabhängig von Covid-19. Heute gelten zur Pandemie-Eindämmung zusätzliche „Vorstopper“: telefonische Anmeldung, Erstabklärung von Symptomen, Maskenpflicht (war in einer Yurashi-Behandlung im Normalfall nicht nötig gewesen).
Das Elegante:
- Yurashi wird bekleidet durchgeführt.
- 20 Minuten ist oftmals ausreichend für eine deutliche Besserung.
- Der ganze Körper wird behandelt. Daher kann sogar zum großen Teil während der Behandlung der Mindestabstand eingehalten werden.
- Die Sanftheit von Yurashi ist zudem Balsam für die Psyche, die Seele.
Die AHA+C+L-Regeln:
Die Kontaktzeit kann also kurz gehalten werden. Das mit dem Mindestabstand ist natürlich eng gefasst: Beine und Füße atmen jedoch weder aus noch ein. Hygiene sollte sich von selbst verstehen, ist gesetzlich geregelt und vorgeschrieben. Maske, klar, bei mir immer schon FFP2. App, ok. Lüften gehört zu den Hygienemaßnahmen, immer schon.