Sonstiges
Es geht weiter: Behandlungen in Corona-Zeiten
Grundsätzlich sind medizinisch notwendige Heilleistungen erlaubt. In der aktuellen Schutzverordnung NRW steht es sogar noch einfacher. Jedenfalls ist ein einfacher Schnupfen oder eine Beule sicherlich nichts dramatisches. Ein Hexenschuß dagegen schon, beeinträchtigt er doch den Tagesablauf mit Arbeit, Versorgung, Betreuung, etc. pp. erheblich. Und vielleicht ist es auch gar kein Weiterlesen…