Es geht weiter: Behandlungen in Corona-Zeiten

Grundsätzlich sind medizinisch notwendige Heilleistungen erlaubt. In der aktuellen Schutzverordnung NRW steht es sogar noch einfacher. Jedenfalls ist ein einfacher Schnupfen oder eine Beule sicherlich nichts dramatisches.

Ein Hexenschuß dagegen schon, beeinträchtigt er doch den Tagesablauf mit Arbeit, Versorgung, Betreuung, etc. pp. erheblich. Und vielleicht ist es auch gar kein Hexenschuß. Eine genauere Abklärung könnte nötig sein.

Selbstverständlich benötigen Behandler*innen IMMER ein Hygienekonzept. Patient*innen- und Eigenschutz muß IMMER gegeben sein. Unabhängig von Covid-19. Heute gelten zur Pandemie-Eindämmung zusätzliche „Vorstopper“: telefonische Anmeldung, Erstabklärung von Symptomen, Maskenpflicht (war in einer Yurashi-Behandlung im Normalfall nicht nötig gewesen).

Das Elegante:

  • Yurashi wird bekleidet durchgeführt.
  • 20 Minuten ist oftmals ausreichend für eine deutliche Besserung.
  • Der ganze Körper wird behandelt. Daher kann sogar zum großen Teil während der Behandlung der Mindestabstand eingehalten werden.
  • Die Sanftheit von Yurashi ist zudem Balsam für die Psyche, die Seele.

Die AHA+C+L-Regeln:

Die Kontaktzeit kann also kurz gehalten werden. Das mit dem Mindestabstand ist natürlich eng gefasst: Beine und Füße atmen jedoch weder aus noch ein. Hygiene sollte sich von selbst verstehen, ist gesetzlich geregelt und vorgeschrieben. Maske, klar, bei mir immer schon FFP2. App, ok. Lüften gehört zu den Hygienemaßnahmen, immer schon.

Hatschi! Gesundheit!

Momentan einfach nur eine Koinzidenz. Nein, es nichts mit Corona zu tun. Vielmehr handelt es sich um eine mehr oder weniger regelmäßige Kolumne zu verschiedensten Themen aus dem und über den Gesundheitssektor. Seltsame Therapieformen, seltsame Mediziner*innen und Heiler*innen.

Diesmal schreiben die Autoren zu einer nicht wirklich lustigen App namens Instahelp. Sie suggeriert Hilfe sofort… Aber nein, eigentlich geht das nicht. So oder so.

Lesen Sie, wenn Sie möchten, den Artikel „Alles Insta oder was?!„. Das PDF lädt in einem neuem Fenster über die Seite der Heilpraktikerschule Düsseldorf.

Corona Virus im März

Virus

Haben wir Angst? Eher nein. Sind Absagen von Veranstaltungen sinnvoll? Schon. Denn wie den Aussagen der medizinisch Verantwortlichen zu entnehmen ist, sollte die unausweichliche Verbreitung so langsam wie möglich geschehen. Eine tsunami-artige Ausbreitung würde Einrichtungen wie Labore und Kliniken an den Rand des handhabbaren bringen.

Daher verschiebt die Heilpraktikerschule Düsseldorf ihr Jubiläumsgeburtstagsfest und Tag der offenen Tür am 28.3.2020. Der Unterricht findet dennoch statt.

Auch die Naturheilpraxis ohne Grenzen in Flingern wird im März nicht tätig sein. Wir warten die kommenden Entwicklungen ab zum Schutz der freiwilligen Helfer*innen und Patient*innen.

Alle geimpft…

Nun ist es fast soweit: Es gibt das sogenannte Masernschutzgesetz, also das Gesetz zum Schutz VOR Masern. Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen müssen, die anderen Menschen die dort arbeiten müssen und auch alle, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten. Und damit auch alle Heilpraktiker*innen. Der Nachweis ist jederzeit für die Gesundheitsämter nachzuweisen.

Da ein fast 100%ige Immunität bei den vor 1970 Geborenen durch eine durchgemachte Wildvirusinfektion besteht, sind diese ausgenommen.

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